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Baumfällung in Augsburg – das Wichtigste im Überblick
31.10.2025
Bäume sind nicht nur ästhetisch und ökologisch wertvoll – sie sorgen für Schatten, verbessern das Kleinklima und bieten Lebensraum. Doch es gibt Situationen, in denen eine Baumfällung notwendig wird. In Augsburg gelten dabei spezifische Vorschriften und Verfahren, die Immobilienbesitzer kennen sollten. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund ums Thema Baumfällung in Augsburg – Gründe, Gesetzeslage, Ablauf, Kosten und Tipps – damit Sie sicher, rechtskonform und verantwortungsvoll handeln.
Warum muss ein Baum eventuell gefällt werden?
Krankheit oder Schädlingsbefall: Wenn ein Baum stark geschädigt ist, z. B. durch Pilzbefall oder andere Krankheiten, kann die Stand- oder Bruchsicherheit gefährdet sein.
Gefahr oder Instabilität: Durch Sturmschäden, Windbruch, Wurzelprobleme oder Alterserscheinungen kann ein Baum zur Gefahr werden – insbesondere wenn er in der Nähe von Gebäuden, Gehwegen oder Stromleitungen steht.
Bauvorhaben oder Grundstücksänderungen: Wenn ein Grundstück umgestaltet wird, z. B. durch Neubau, Wegebau oder Straßenarbeiten, und der Baum im Weg ist.
Ästhetik oder Pflanzordnung: Manchmal soll ein Baum entfernt werden, weil er das Landschaftsbild stört oder andere Pflanzen beeinträchtigt. Allerdings ist das in Augsburg kein hinreichender Grund ohne Rücksicht auf gesetzliche Vorschriften.

Gesetzliche Vorschriften in Augsburg
Damit eine Baumfällung rechtlich sicher abläuft, müssen lokale und nationale Vorschriften beachtet werden, lesen Sie dies auch gern auf der Seite der Stadt Augsburg nach: augsburg.de
Die Stadt Augsburg hat eine Baumschutzverordnung (BSVO) erlassen, die Bäume mit bestimmten Stammumfängen schützt.
Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm oder mehrstämmige Bäume, bei denen ein Stammumfang über 50 cm liegt – gem
essen in einer Höhe von etwa 1 m über Boden.
Ausgenommen bzw. nicht geschützt sind nach §1 Abs. 4 BSVO: Obstgehölze unter bestimmten Bedingungen, Pappeln, Weiden, Thuja, Scheinzypressen und Fichten.
Für geschützte Bäume ist somit vor der Fällung in der Regel eine Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde Augsburg erforderlich, gerne unterstützen wir Sie hierbei.
Naturschutzgesetz & Vogelbrutzeit
Auch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wirkt mit – vor allem bezüglich Vogelbrutzeiten. Zwischen dem 1. März und 30. September sind Rodungen und Gehölzentfernungen grundsätzlich beschränkt, um brütende Tiere zu schützen.
Es besteht die Pflicht, Rücksicht auf tierische Lebensstätten (z. B. Vogelnester, Fledermausquartiere) zu nehmen. Bei jedem Einsatz führen wir für Sie automatisch eine Artenschutzprüfung durch, damit der Artenschutz gewährleistet ist.
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Leider lassen Sich keine Pauschalangaben zu den anfallenden Kosten machen, da diese stark von folgenden Faktoren abhängen:
Baumgröße, Standort und Zugänglichkeit
Zustand des Baumes (krank, morsch, statisch gefährdet)
Aufwand (z. B. Seilkletterarbeiten, Hebebühne, Wurzelstockfräsen)
Genehmigungs- und Planungsaufwand
Entsorgungskosten
Sprechen Sie uns sehr gerne an für ein kostenloses und unverbindliches Angebot.
Ihr Team der Baumpflege Augsburg


